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Scherenbühne 6 m

Staffelpreis
ab 418,00 €
Bestellbar bis 28.04.2025 (danach Bestellung unter Vorbehalt)

Robuste, zuverlässige und einfach zu bedienende Scherenarbeitsbühne.
Verfügbar in den Arbeitshöhen 6, 8, 10 und 12 Meter.
Die selbst fahrende Elektro-Scherenarbeitsbühne (überwiegend batteriebetrieben) lässt sich dank mittlerem Eigengewicht und wenig seitlicher Reichweite auch bei beengten Platzverhältnissen gut manövrieren.
Praktisch: Die Bühne ist auch im angehobenen Zustand fahrbar.
Für die Beförderung von bis zu zwei Personen geeignet.

Ungeeignet für das Heben von schweren Lasten.

Downloads und Links

Die folgenden Services sind im Umfang der Bestellmenge entsprechend enthalten.

Bestellbedingungen zur Kategorie Arbeitsbühnen

Geltungsbereich
Die Vermietung von Arbeitsbühnen erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bestell- und Stornierungsinformationen sowie den besonderen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen, den Teilnahmebedingungen der Deutschen Messe AG sowie der Preisinformationen. Entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen eines Mieters gelten nicht.

Leistungen der Deutsche Messe AG
  1. Die Deutsche Messe bietet über die von ihr beauftragten Speditionen als Servicepartner Leistungen aus dem Portfolio "Arbeitsbühnen" zur Miete an. Folgende Gerätetypen mit verschiedenen Arbeitshöhen - im Weiteren nur als Arbeitsbühne/n bezeichnet -  stehen zur Auswahl:
    - Handkurbellifte               6 m
    - Scherenbühne                 6 m, 8 m, 10 m und 12 m
    - Gelenkteleskopbühnen 10/11 m, 15/16 m und 20/22 m

  2. Andere Arbeitsgeräte als die vorgenannten Arbeitsbühnen können nur im Wege eines gesonderten Vertragsschlusses über die Servicepartner von der Deutschen Messe gemietet werden. Die im Geltungsbereich genannten Bedingungen gelten in diesem Fall entsprechend.

  3. Grundsätzlich gilt, dass es nur eine begrenzte Anzahl von Arbeitsbühnen in den einzelnen Arbeitshöhen gibt. Die Realisierbarkeit unterliegt damit u.a. der Verfügbarkeit der gewählten Arbeitsbühne. 

Auftragserteilung / Vertragsschluss / Bedingung
  1. Die Deutsche Messe erbringt über die von ihr eingesetzten Servicepartner Leistungen auf Grundlage erteilter Aufträge im Shop, alternativ nach Erhalt des Printformulars 5.56.
  2. Bei Aufträgen, die erst nach dem im Shop bzw. auf dem Printformular genannten Einsendetermin eingehen, besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit der gewählten Artikel.
  3. Der Vertrag über die bestellte/n Arbeitsbühne/n kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die im Namen und Auftrag der Deutschen Messe vom Servicepartner versandt wird.
  4. Der Vertragsschluss steht unter der Bedingung, dass der Mieter bei der Bestellung im Shop oder alternativ auf dem Printformular bestätigt, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 3.000.000 pauschal für Personen und Sachschäden verfügt. Diese hat der Mieter grundsätzlich auf eigene Kosten abzuschließen. Die Deutsche Messe kann den Nachweis durch Vorlage der Police verlangen.
    Es wird die Mitversicherung von Schäden an beweglichen, gemieteten Sachen für die Dauer der Mietzeit empfohlen.
  5. Der Mieter soll bei der Bestellung mindestens eine Person namentlich benennen, die die Übergabe und Einweisung in die Handhabung der Arbeitsbühnen entgegennimmt. Nur die von dem Servicepartner tatsächlich eingewiesene/n Person/en sind zum Bedienen der Arbeitsbühnen berechtigt. Die Weitergabe der Einweisung ist nur auf eigenes Risiko des Mieters möglich. Die Einzelheiten zu den persönlichen Anforderungen an die einzuweisenden Personen sind in Ziffern 9ff der Besonderen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen aufgeführt.
  6. Bei der Einweisung ist der Servicepartner verpflichtet, die Identität der eingewiesenen Person/en durch Vorlage von Personalausweis oder Führerschein zu überprüfen und im Einweisungsprotokoll zu dokumentieren, das von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist.
  7. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc, die weder die Deutsche Messe noch der Servicepartner zu vertreten haben, entbinden diese von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

An- und Abtransport / Übergabe / Einweisung  

  1. Der Servicepartner setzt sich mit dem Mieter vor dem Antransport der bestellten Arbeitsbühne hinsichtlich der Anlieferungszeit in Verbindung. Bei Verspätungen auf Seiten des Servicepartners können jedoch keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  2. Der Antransport und Abstellen der Arbeitsbühnen erfolgt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Mietdauer wird dadurch nicht berührt. Mit Abstellen der Arbeitsbühnen beginnt die Haftung des Mieters. Die tatsächliche Nutzung ist erst nach Übergabe der Schlüssel möglich.
  3. Die Übergabe wird in einem gesonderten Übergabeprotokoll dokumentiert, das von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist.
  4. An- und Abtransporte der Arbeitsbühnen, gelten ausschließlich ab/bis benannter Standfläche, soweit diese mit dem Zugfahrzeug erreichbar ist. Der vereinbarte Transportpreis beinhaltet nicht das Aufstellen und Aufrüsten der Arbeitsbühne auf der Standfläche.
  5. Sofern mit dem Servicepartner keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Arbeitsbühne nach Mietende schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat die Arbeitsbühne inkl. Schlüssel abholbereit zur Verfügung zu stellen.
  6. Wird der Antransport und/oder Abtransport der Arbeitsbühne durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist die Deutsche Messe berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, die Arbeitsbühne nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er sie übernommen hat, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung der Arbeitsbühne durch den vertragsgemäßen Gebrauch, an den Servicepartner zurückzugeben.
  8. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, hat die Rückgabe der Arbeitsbühne während der Veranstaltungs- bzw. Abbauzeit einer Veranstaltung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Servicepartner in der Lage ist, die Arbeitsbühne noch an diesem Tag auf Funktionsfähigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Die Rückgabe der Arbeitsbühne außerhalb der regulären Zeiten oder das unangemeldete Abstellen auf dem Betriebshof des Servicepartners erfolgt zu Lasten und auf eigenes Risiko des Mieters.

Haftung

  1. Ab dem Zeitpunkt des Antransportes/Abstellens steht die Arbeitsbühne unter der Obhut des Mieters. Dieser hat alle während der Obhut verursachten Schäden selbst zu tragen.
  2. Die Gefahrtragung endet für den Mieter erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe/Abtransport der Arbeitsbühne und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch den Servicepartner. Der Mieter übernimmt das gesamte Betriebsrisiko der Arbeitsbühne für die Dauer des Mietverhältnisses und leistet insbesondere Gewähr dafür, dass die Bodenverhältnisse an der Einsatzstelle einen gefahrlosen Einsatz der Arbeitsbühne möglich machen. Der Mieter stellt die Deutsche Messe insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Das gilt auch für den Fall der Inanspruchnahme der Deutschen Messe nach dem USchadG, oder anderer vergleichbarer öffentlich-rechtlicher, nationaler oder internationaler Vorschriften, sofern der Mieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder sein Bedienungspersonal an der Arbeitsbühne selbst oder durch den Gebrauch der Arbeitsbühne an Sachen Dritter verursacht sowie für den daraus entstehenden Folgeschäden in voller Höhe.
    Insbesondere haftet der Mieter aus den folgenden Ursachen:
    a) jede fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung eines Unfalls oder einer Beschädigung der Arbeitsbühne,
    b) Schäden an Aufbauten, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe verursacht werden,
    c) Schäden, die aus Nichtbeachtung der Sicherheits- und Einsatzbedingungen oder ungeeignete Diebstahlsicherung entstehen,
    d) Unbefugte Weitervermietung der Arbeitsbühne, Überlassung an nichtberechtigte Personen
  4. Der Mieter haftet zudem für Ausfallschäden im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen.
  5. Ansprüche des Mieters gegen die Deutsche Messe als Vermieter sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

    Im Übrigen haftet die Deutsche Messe im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfanges.

Versicherung
  1. Betriebshaftpflichtversicherung
    Der Mieter ist entsprechend der Regelung unter Ziffer 4 bei Auftragserteilung/ Vertragsschluss/
    Bedingung zum Abschluss und/oder der Bestätigung des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.

  2. Maschinen- und Kaskoversicherung
    Im Rahmen des Mietpreises ist eine Maschinen- und Kaskoversicherung auf Basis der ABMG für Schäden an der gemieteten Arbeitsbühne enthalten. Mitversichert sind auch Schäden aus Abhandenkommen durch Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl.
    Es gilt eine Selbstbeteiligung je Schaden in Höhe von EUR 2.500,00 vereinbart, die in jedem Fall vom Mieter zu tragen ist.

Preisbedingungen zur Kategorie Arbeitsbühnen

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.

  1. Bei den Preisen handelt es sich um reine Mietpreise pro Arbeitsbühne ohne Bedienungspersonal, ohne Betriebshaftplichtversicherung (siehe Ziffer 4 unter Auftragserteilung/Bedingung /Vertragsschluss) sowie ohne Treibstoff- und Energiekosten. Eine Maschinenbruch- und Kaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten (siehe Ziffer 2 unter Versicherung). Die Mietpreise pro Arbeitsbühne beziehen sich auf eine max. Einsatzdauer von neun Stunden pro Kalendertag, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Ein Zwei- oder Mehrschichtbetrieb ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Servicepartner und dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
  2. Die Abrechnung erfolgt über die Serviceleistungsabrechnung der Deutsche Messe AG.
  3. Alle Mietpreise verstehen sich pro Kalendertag der tatsächlichen Mietdauer, wobei jeder angefangene Kalendertag in voller Höhe berechnet wird.
  4. Die Kosten für An- und Abtransport werden pro Arbeitsbühne gesondert zu den im Bestellformular genannten Pauschalsätzen berechnet. Nur im Falle der Bestellung von zwei oder mehr Handkurbelliften 6 m, können immer zwei Lifte dieser Art in einem Transport abgewickelt werden, so dass nur eine An- und Abtransportpauschale anfällt.

Stornobedingungen zur Kategorie Arbeitsbühnen

  1. Die Stornierung eines Vertrages ist bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn für den Mieter kostenfrei möglich.
  2. Bei späterer Stornierung wird der volle Mietpreis inkl. An- und Abtransportpauschale berechnet, sofern die Arbeitsbühne bereits angeliefert worden ist. Die tatsächliche Übergabe ist dazu nicht notwendig.
  3. Im Falle der Stornierung nach 7 Tagen, aber vor der tatsächlichen Anlieferung wird nur der Mietpreis unter Abzug der An- und Abtransportpauschale berechnet.
  4. Sollte/n die von dem Mieter zur Entgegennahme der Arbeitsbühne und der Einweisung benannte/n Person/en bei der Übergabe nicht persönlich anwesend sein und auch nicht mindestens eine andere den Anforderungen gemäß Ziffern 9ff der Besonderen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen entsprechende Person des Mieters zur Entgegennahme der Einweisung bereit und bei der Übergabe anwesend sein, ist die Deutsche Messe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 100 % des Mietpreises zzgl. der Pauschalen für An- und Abtransport als Schadenspauschale geltend zu machen.
  5. Sofern der Mieter in allen Fällen nachweist, dass der Deutschen Messe ein geringerer Schaden entstanden ist, hat der Mieter einen entsprechend reduzierten Schadensersatz zu zahlen.
Kuehne + Nagel (AG & Co.) KG
Europaallee - Bürohaus 6
D-30521 Hannover
https://fairlog.kuehne-nagel.com/en/login +49 511 820980-100
Schenker Deutschland AG
Logistikzentrum Messegelände Hannover
Karlsruherstraße 10
30519 Hannover
Germany
https://www.dbschenker.com/de/fairs +49 511 89 20061 / 87005-0
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