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Aussteller-Stand-Events (bis 30 Events)

Einzelpreis
0,00 €

Ankündigung Aussteller-Stand-Events – First come – first serve

Sie planen auf Ihrem Messestand ein eigenes Event-Programm (Vorträge, Talks, Produktpräsentationen, Livedemos)?

Kündigen Sie dieses auf der Website im Rahmenprogramm und über Ihre Aussteller- und Produktseite an!

Mit Ihrem Programm bieten Sie den Besuchern einen Mehrwert und zusätzlichen Anreiz, Ihren Messestand zu besuchen. Präsentieren Sie in kurzen Beiträgen Ihre Produkte, Leistungen und Innovationen!

Ihre Benefits: 

  • Ihre Events werden im Rahmenprogramm, auf der Aussteller- und Produktseite sowie im Tagesprogramm auf der LIGNA Website veröffentlicht und sind über die Veranstaltungssuche z.B. nach Themen und/oder Zielgruppen filterbar.
  • Mit dem Versand der Einladungen (e-Tickets) an Ihre Besucherzielgruppe machen Sie bereits frühzeitig neben Ihrem Ausstellungsbereich auf Ihre Events aufmerksam.
  • Ihre Events stehen den Besuchern auch nach der Messe noch über mehrere Monate online, spätestens jedoch, wenn die Messe-Website auf das Folgejahr umgestellt wird, zur Verfügung.

 Die Leistungen im Überblick: 

  • Für die jeweils nachstehend aufgeführten Pakete steht nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung.
  • Ein Eventslot = eine Ankündigung eines Aussteller-Stand-Events
  • Als Event am Messestand gelten Vorträge, Talks, Interviews, Produktpräsentationen, Livedemos etc., die in der Regel die Dauer von 1 Stunde nicht überschreiten. Pro Veranstaltungstag kann ein Aussteller-Event mit identischen Inhalten (Veranstaltungstitel) nur jeweils 1 x über das Rahmenprogramm angekündigt werden.
  • Paket 1: bis zu 5 Eventslots / Paket 2: bis zu 15 Eventslots / Paket 3: bis zu 30 Eventslots. Es kann max. nur 1 Paket gebucht werden.
  • Sollten Sie feststellen, dass die Anzahl der Eventslots des von Ihnen gebuchten Pakets nicht ausreicht, müssen Sie das Paket stornieren und anschließend das nächsthöhere Paket neu bestellen.

 Hinweise und Tipps:  

  • Eventzeiten über den gesamten Messetag können nicht akzeptiert werden. Bitte gewährleisten Sie, dass ein Event nur für ein begrenztes Zeitfenster (Empfehlung 15-30 Min.) stattfindet.
  • Zur besseren Vorbereitung Ihres Eventprogramms sind nachstehende Pflichtangaben für die Ausgabe auf der Website erforderlich, die Sie über die Importliste an das Programm-Team der Deutschen Messe AG übermitteln:
  • Eventtitel D + EN (max. 100 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Vortragssprache
  • Veranstaltungsart
  • Datum/Uhrzeit (von-bis)
  • Sprecher*innen

Bestellbedingungen zur Kategorie Aussteller-Events am Messestand

Bestellbedingungen

1. Allgemeines
1.1
Die Deutsche Messe bietet Ausstellern / Mitausstellern (nachfolgend auch „Auftraggeber“) die Möglichkeit, ihre am Messestand geplanten Events über das Rahmenprogramm sowie die Aussteller- und Produktseite des Ausstellers auf der Website der LIGNA anzukündigen und so zu bewerben.
Hierzu kann der Auftraggeber – je nach gewünschter Anzahl der anzukündigenden Events – unter 3 buchbaren Paketen „Ankündigung Aussteller-Stand-Events“ auswählen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der buchbaren Pakete „Ankündigung Aussteller-Events“.
Aufgrund des begrenzten Angebots ist pro Aussteller / Mitaussteller nur jeweils 1 Paket bestellbar.
1.2
Als Event am Messestand gelten Vorträge, Talks, Interviews, Produktpräsentationen, Livedemos etc., die in der Regel die Dauer von 1 Stunde nicht überschreiten. Pro Veranstaltungstag kann ein Aussteller-Event mit identischen Inhalten (Veranstaltungstitel) nur jeweils 1 x über das Rahmenprogramm angekündigt werden.

2. Vertragsabschluss
2.1
Der Auftraggeber bucht über den Shop der Veranstaltung ein Paket über bis zu 5 (Paket 1), 15 (Paket 2) oder 30 (Paket 3) Ankündigungen Aussteller-Events („Slots“).
2.2
Mit fristgerechter, verbindlicher Buchung eines Pakets im Shop erkennt der Auftraggeber diese Bestellbedingungen an. Diese Bestellbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Deutsche Messe hätte diesen ausdrücklich zugestimmt.

3. Weitere Verfahrensweise
Nach verbindlicher Buchung eines Pakets „Ankündigung Aussteller-Stand-Events“ im Shop erhält der Auftraggeber per E-Mail eine Importliste (Excel-Datei), in der die grundlegenden Inhalte der Events (Pflichtfelder) zur Ausgabe auf der Website abgefragt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die grundlegenden Informationen der Aussteller-Stand-Events (Mindestanforderung: Datum, Uhrzeit (von-bis), Vortragstitel (max. 100 Zeichen inkl. Leerzeichen), Sprache, Themen/Zielgruppen müssen vom Auftraggeber bis spätestens zum 16. Mai 2025 mit der Importliste übermittelt werden.

5. Verantwortung für die Präsentationsinhalte
Bzgl. sämtlicher vom Auftraggeber für die Ausspielung und Veröffentlichung bereitgestellten Inhalte trägt dieser die alleinige Verantwortung dafür, dass diese rechtlich zulässig sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Deutsche Messe einschließlich ihrer Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen von berechtigten Forderungen Dritter oder von Behörden freizustellen, die aus der Verletzung von Rechten des Geistigen Eigentums oder gesetzlichen Vorschriften gegen diese geltend gemacht werden.

Die organisatorische und technische Umsetzung/Ausstattung der Aussteller-Stand-Events selbst obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

6. Abrechnung / Zahlungsbedingungen

Die Ankündigung der Aussteller-Stand-Events auf der LIGNA Website ist mit der Medienpauschale abgedeckt und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.

7. Haftung
Die Geltendmachung von Schadenersatz- und Mängelhaftungsansprüchen sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Deutschen Messe, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden oder Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten /Kardinalpflichten). Bei einfacher fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises für die vertragsgegenständliche Leistung.

8. Schriftform, Verjährung, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die Deutsche Messe sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Gerichtsstand ist Hannover. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Andrea Busch

Deutsche Messe
+49 511 89-31288

Britta Intemann

Deutsche Messe
+49 511 89-31025
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