Bitte loggen Sie sich ein, um Serviceleistungen zu bestellen.

Abnahme Laseranlagen

Pauschalpreis
ab 490,00 €
nach Aufwand
Bestellbar bis 28.04.2025 (danach Bestellung unter Vorbehalt)

Abnahme von Lasern der Klassen 3R, 3B od. 4 (strahlenerzeugendes Aggregat ≥ 10 mW)

Vor Inbetriebnahme einer Laseranlage bedarf es einer Prüfung mit Abnahme vor Ort auf Ihrem Messestand. Dieses Verfahren ist für Sie als Aussteller kostenpflichtig und wird durch unsere Vertragspartner am letzten Aufbautag durchgeführt oder nach Terminvereinbarung (bei Bestellung im Shop).
Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads und Links.

Downloads und Links

Bestellbedingungen zur Kategorie Laseranlagen

1. Allgemeines
Voraussetzung für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 (strahlenerzeugendes Aggregat ≥ 10 mW) ist vorherige Begutachtung und Abnahme durch einen von der Deutschen Messe AG beauftragten Sachverständigen. Dies gilt auch, wenn durch zusätzliche Sicherheitseinrichtungen die Laserschutzklasse 1 und 2 erreicht werden kann. Die Laser dürfen nur in Betrieb genommen und betrieben werden, wenn alle Auflagen des Sachverständigen eingehalten werden. Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus, in den jeweils gültigen technischen Richtlinien inkl. Beiblatt Laseranlagen aufgeführten Vorgaben zum Betrieb von Laseranlagen einzuhalten und umzusetzen.

2. Bestellung Laserabnahme
Die verbindliche Bestellung der Leistung „Abnahme Laseranlage“ erfolgt online über den Shop. Hier ist die Anzahl der gewählten Abnahmen pro Laseranlage anzugeben.
Der Leistungsumfang der Leistung „Abnahme Laseranlage“ ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung („Beschreibung“). Im Rahmen der Anmeldung sind vom Besteller die in Ziff. 3 aufgeführten Angaben zum gewünschten Laserbetrieb zu machen. Bitte geben Sie Ihren Terminwunsch für den Abnahmetermin an. Die Bestellung muss bis zu dem in der Bestellmaske angegebenen Termin erfolgen.
Die Prüfung der Laseranlagen findet entweder am letzten Aufbautag statt oder ggf. nach Angabe eines Wunschtermins bei Bestellung. Je nach Prüfungsergebnis erteilt der Sachverständige einen (oder keinen) Prüfnachweis.
Ohne Prüfnachweis des von der Deutschen Messe AG beauftragten Sachverständigen darf die Laseranlage nicht betrieben werden.

3. Bei Anmeldung einzureichende Unterlagen
Folgende Informationen / Unterlagen sind über den Shop online einzureichen:

  • Angaben zu den Laseranlagen
  • Benennung eines ausstellerseitigen Laserschutzbeauftragten (OStrV, §5 Abs. 2)
  • Nachweis einer Abgrenzung und Kennzeichnung des Laserbereichs, ergänzt durch Zeichnung oder Foto (siehe OstrV. §7, Abs. 3)
  • Geplante Schutzmaßnahmen (OstrV. §7, Abs. 1) sind zu beschreiben
  • Gewünschter Abnahmetermin
4. Mitwirkungspflichten des Bestellers

Die Abnahme erfolgt zu dem vom Sachverständigen bestätigten Liefertermin. Zur Abnahme ist die Anwesenheit entweder des Laserschutzbeauftragten oder einer sachkundigen eingewiesenen Bedienperson erforderlich. Abzunehmende Laseranlagen müssen betriebsfertig angeschlossen und eingerichtet sein.

5. Nichteinhaltung der Vorschriften/ Anlagen die keine Freigabe erhalten
Sofern die Anlage vom Sachverständigen keine Freigabe, d.h. keinen Prüfnachweis erhält, kann diese im Rahmen der Messe nur als stromloses Demogerät präsentiert werden. Der Besteller bleibt gleichwohl zur Zahlung des Pauschalpreises Kosten für die Leistung „Abnahme Laseranlage“ verpflichtet, Prüfungskosten werden nicht erstattet.

6. Auflagen
Der Sachverständige kann im Rahmen des Prüftermins dem Besteller Auflagen für den Betrieb der Laseranlage machen, die vom Besteller umzusetzen sind. Der durch die Auflagenanordnung bedingte Prüfungsmehraufwand wird dem Besteller zusätzlich zum Pauschalpreis „Abnahme Laseranlage“ ach Aufwand /Stunde in Rechnung gestellt.#

7. Nachabnahmen
Sofern aufgrund erheblichen Nachprüfungs- /Nachrüstungsbedarfs eine gesonderte Nachabnahme erforderlich ist, wird dem Besteller die Leistung „Nachabnahme“ zusätzlich zum Pauschalpreis „Abnahme Laseranlage“ in Rechnung gestellt.

8. Abnahme nicht angemeldeter Laseranlagen
Für Laseranlagen, die nicht zur Abnahme angemeldet wurden, jedoch der Abnahmepflicht unterliegen, wird der Pauschalpreis „Abnahme Laseranlage“ in Rechnung gestellt. Siehe dazu die Kostenübersicht in der Anmeldemaske.

9. Haftung
Der Besteller haftet gegenüber der Deutschen Messe AG für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb der Lasereinrichtungen eintritt nach den gesetzlichen Regelungen, auch soweit der Aussteller einen Dritten mit der Aufstellung oder dem Betrieb beauftragt.

10. Preisbedingungen zur Kategorie Abnahme Laseranlage
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält. Die Vergütung für die Leistung wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Abnahme (siehe Angabe zum Einsendeschluss) oder fehlende Terminangaben zur Abnahme von Laseranlagen können zu einem Aufschlag auf die Abnahmekosten in Form eines erhöhten Bearbeitungsaufwands führen und werden nach Zeitaufwand zusätzlich zum Pauschalpreis „Abnahme Laseranlage“ und etwaigen Zusatzbeträgen für Auflagen/Nachabnahme in Rechnung gestellt. Es werden angefangene halbe Stunden in Rechnung gestellt.

11. Stornobedingungen zur Kategorie Abnahme Laseranlage
Der Besteller kann bis spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn seine Bestellung im Shop stornieren.
Bei Stornierung nach diesem Termin wird die beauftragte Leistung in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Sofern der Auftraggeber nachweist, dass der Deutschen Messe ein geringerer Schaden entstanden ist, hat der Auftraggeber einen entsprechend reduzierten Schadensersatz zu zahlen.

12. Haftung Deutsche Messe
12.1 Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden die die Deutsche Messe, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, haftet die Deutsche Messe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Im Fall leicht fahrlässiger Schadensverursachung der Deutschen Messe, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Ist die Haftung der Deutschen Messe ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- oder sonstiger Vermögensschäden.

12.2 Der Haftungsausschluss gem. 12.2 gilt jedoch nicht bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.

13. Schriftform, Verjährung, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die Deutsche Messe sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.
Es gilt ausschließlich die deutsche Textversion und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe AG bleibt es jedoch unbenommen, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

Preisbedingungen zur Kategorie Laseranlagen

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.

Die Vergütung für die Leistung wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Abnahme (siehe Angabe zum Einsendeschluss) oder fehlende Terminangaben zur Abnahme von Laseranlagen können zu einem Aufschlag auf die Abnahmekosten in Form eines erhöhten Bearbeitungsaufwands führen und werden nach Zeitaufwand zusätzlich zum Pauschalpreis „Abnahme Laseranlage“ und etwaigen Zusatzbeträgen für Auflagen/Nachabnahme in Rechnung gestellt. Es werden angefangene halbe Stunden in Rechnung gestellt.
Abnahme von Laseranlagen (Extra)
pro Stück
ab 1.200,00 €

Stornobedingungen zur Kategorie Laseranlagen

Der Besteller kann bis spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn seine Bestellung im Shop stornieren. Bei Stornierung nach diesem Termin wird die beauftragte Leistung in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Sofern der Auftraggeber nachweist, dass der Deutschen Messe ein geringerer Schaden entstanden ist, hat der Auftraggeber einen entsprechend reduzierten Schadensersatz zu zahlen.

Christian Gründer

Deutsche Messe
+49 511 89-32611

Dipl.-Ing (FH) Max Weidling

Sachverständiger im DGuSV
+49 179 6965833
Sie verwenden einen Browser, in dem es zu Einschränkungen in der Funktionalität und der Darstellung der Webseite kommen kann. Wir empfehlen, den Browser auf die neueste Version zu aktualisieren oder einen anderen Browser einzusetzen.