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Streaming Paket 1

Einzelpreis
3.990,00 €
Bestellbar bis 12.05.2025 (danach Bestellung unter Vorbehalt)

Streaming-Pakete für Ihr Event – 5 oder 10 Stunden Live-Erlebnis!

Präsentieren Sie Ihre Veranstaltung in bester Qualität: Mit unserem 5-Stunden-Paket streamen Sie Ihre Inhalte live, ideal für kürzere Events oder Präsentationen.

Erreichen Sie Ihr Publikum weltweit – live und in bester Qualität!

Produktdetails

  • Streamingoperator/in,
  • Streaming-Device/ Bildmischer
  • Kameraequipment (inkl. Optik, Stativ)
  • Max 2 Ansteckmikrofone
  • 1 Handmikrofon)
  • 2x Flächenlampen
  • On Demand Recording, Inkl. Gemafreie Musik und Bauchbinden

Haftung:
Bitte lassen Sie das Mietgut nach Messeende nicht unbeaufsichtigt am Stand. Die Haftung liegt ab Auslieferung bis 24 Stunden nach Messeende beim Aussteller, wie in den Bestellbedingungen beschrieben. Wir empfehlen, für die gemieteten Gegenstände eine Versicherung abzuschließen oder eine entsprechende Bewachung über unseren Shop zu buchen.

Bestellbedingungen zur Kategorie Medien- und Veranstaltungstechnik

Regelung der mietweisen Überlassung
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn ihm das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadenersatzanspruches des Vermieters bleibt davon unberührt. Zweckdienliche Änderungen der angegebenen Maße, Formen und technischen Daten bleiben vorbehalten.

Lieferung und Rückholung
Geräte werden auf dem Stand angeliefert. Die Auslieferung aller Aufträge erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut bis zum Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Die Übergabe erfolgt durch Unterschrift des Mieters und einem Übergabeprotokoll. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Handhabung des zur Verfügung gestellten Mietgutes verantwortlich und hat bis zur Rückgabe des zur Verfügung gestellten Equipments für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut im Rahmen des Sicherheitsrückbaus direkt nach Veranstaltungsende zu einem zuvor festgelegten Abholzeitpunkt abgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit und ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Die Rückgabe erfolgt über eine entsprechende Protokollierung. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.


Bestellung der Versorgungsanschlüsse
Die erforderlichen Anschlüsse für die Elektro- und ggf. Internetversorgung sind in den entsprechenden Leistungskategorien zu beauftragen.

Haftung und Schadenersatz
Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wieder-beschaffungswert nicht übersteigt. Für abhanden gekommenes oder zerstörtes Mietgut wird der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß Listenpreis des Herstellers direkt vom Dienstleister der Deutschen Messe – UEBERKOPF GmbH Riggingservice & Veranstaltungstechnik ─ in Regress genommen. Die Deutsche Messe AG hat ihre Ansprüche gegen den Mieter insoweit an den Dienstleister abgetreten.                                              

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters sowie die Entrichtung des Mietpreises bleiben davon unberührt. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung liegt ab Auslieferung bis 24 Stunden nach Messeende beim Aussteller. Es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart.

Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

Einsatz im Outdoor-Bereich
Die hier angebotenen Displays sind nicht Outdoor geeignet. Sollte gemietetes Equipment durch Regen, Kälte oder Hitze beschädigt werden, muss der Kunden in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes haften. Speziell für den Outdoor-Bereich geeignete Produkte, sind direkt beim Dienstleister individuell anzufragen.

Mängel und Ersatzlieferung
Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Mietgutes von dessen ordnungsgemäßem Zustand und der Vollständigkeit zu überzeugen, und er hat unverzüglich Rügepflicht. Bei deren Nichtausübung gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Das Gleiche gilt bei der Rücknahme durch den Vermieter. Im Falle einer gerechtfertigten Reklamation ist der Vermieter berechtigt, gleich- oder höherwertigen Ersatz zum gleichen Preis zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter ist von der Lieferpflicht befreit, wenn er beim Vorliegen höherer Gewalt an der Auslieferung des Mietgutes gehindert wird.

Rücktritt/Kündigung
Die Deutsche Messe behält sich vor, innerhalb von 10 Tagen nach Bestelleingang vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch den Mieter ist ausgeschlossen, soweit nicht Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach Ablauf von einem Jahr, gerechnet ab dem letzten Veranstaltungstag der Veranstaltung, es sei denn der Deutschen Messe fällt vorsätzliches Verhalten zur Last.


Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe bleibt es jedoch unbenommen, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Mieter seinen Sitz hat.

Preisbedingungen zur Kategorie Medien- und Veranstaltungstechnik

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.

Die Preise gelten inkl. Anlieferung und Abholung. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung.

Stornobedingungen zur Kategorie Medien- und Veranstaltungstechnik

Eine Teil- oder Vollstornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei und muss über den Shop erfolgen. Teilstornierung bedeutet, dass nach einer bereits verbindlichen Bestellung einzelne Produkte ausgetauscht oder die Stückzahlen reduziert werden, so dass es zu einer Reduzierung der Auftragssumme kommt. Die Vollstornierung liegt vor, wenn nach einer bereits verbindlichen Bestellung der gesamte Auftrag für die Produkte storniert wird.

Bei nicht rechtzeitiger Stornierung (voll oder teilweise) wird eine Stornogebühr erhoben. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:

  • Stornierung ab 30 bis 14 Tage vor Messebeginn: 25%
  • Stornierung 14 bis 7 Tage vor Messebeginn: 50%
  • Stornierung später als 7 Tage vor Messebeginn: 100%


Eine Änderung der Bestellung, bei der die Auftragssumme zu den einzelnen bestellten Produkten ergebnisgleich bleibt oder eine Nachbestellung, bei der zu einer bereits verbindlichen Bestellung zusätzliche Artikel als Mietgut hinzugefügt oder ein bereits verbindlich bestelltes Produkt gegen ein anderes, höherpreisigeres ausgetauscht wird, so dass es zu einer Änderung und damit Erhöhung in der Auftragssumme kommt, sind nur bis 7 Tage vor Messebeginn kostenfrei möglich.

Kaufartikel sind vom Umtausch bzw. einer Stornierung ausgeschlossen.

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