Ausstellerverzeichnis: Firmenlogo im Hallenplan
Nutzen Sie den gedruckten Hallenplan, um mit Ihrem Logo auf sich aufmerksam zu machen.
Nach erfolgter Bestellung eines Logos können Sie direkt aus dem Shop auf unseren Exhibitor-Content-Manager (ECM) zugreifen und unter "Print-Logo" Ihre Dateien hochladen.
Wir empfehlen, die Datei direkt im Anschluss hochzuladen, damit es nicht in Vergessenheit gerät!
Maximale Abbildungsgröße: Breite 29 mm, Höhe 9 mm
Dateiformat: .tiff, .jpg, .gif, (mind. 300 dpi)Bestellbedingungen zur Kategorie Printwerbung Firmenlogo / QR Codes
1. Leistungsumfang
Die Leistung der Deutsche Messe AG umfasst die Produktion der Anzeige im jeweiligen Druckerzeugnis wie im Angebot beschrieben.
2. Vertragsschluss
Mit Eingang der Bestellung des Auftraggebers bei der Deutsche Messe AG kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Deutsche Messe AG zustande. Maßgeblich für die Einhaltung der im Angebot genannten Annahmefrist (Bindefrist) ist der Eingang bei der Deutsche Messe AG.
3. Preise und Zahlungstermine
Die im Angebot genannten Mediakosten sind verbindlich und gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Abwicklung über eine Agentur entsteht kein Anspruch auf AE-Provison oder Spezialmittlervergütung.
Die Beträge sind nach der Veranstaltung fällig und ohne Abzug zu zahlen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Produktion der Anzeige erforderlichen Druckdaten bis zum im Shop angegebenen Datum an die Deutsche Messe AG zu übermitteln, um eine rechtzeitige Produktion der Anzeige sicherzustellen. Bei Abweichung der Druckdaten von diesen Vorgaben ist die Deutsche Messe AG berechtigt, die durch die Aufbereitung der Daten entstehenden Kosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der gesamte Rechnungsbetrag wird auch im Falle einer nicht fristgerechten Anlieferung der Druckdaten fällig. Etwaige, durch eine Verspätung entstehende Mehrkosten berechnet die Deutsche Messe AG ebenfalls an den Auftraggeber weiter.
5. Rücktritt/Kündigung
Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, soweit nicht Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Deutsche Messe AG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber bzw. Aussteller nicht an der im Vertrag genannten Veranstaltung als Aussteller teilnimmt.
6. Verantwortlichkeit/Gestaltungsvorbehalt
Für den Inhalt der Werbung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er ist weiterhin dafür verantwortlich, dass dabei alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Straf-, Wettbewerbs- und Urheberrechts eingehalten werden. Der Auftraggeber stellt die Deutsche Messe AG insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten, die der Deutsche Messe AG dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen sie geltend machen. Die Deutsche Messe AG behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Produktion von Druckmotiven, die gegen berechtigte Interessen der Deutsche Messe AG oder die guten Sitten verstoßen, abzulehnen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
7. Gewährleistung
Die Deutsche Messe AG verpflichtet sich, Mängel an den vor ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen erbrachten Leistungen zur Produktion der Anzeige, die der Auftraggeber direkt bei der Deutschen Messe AG schriftlich anzuzeigen hat, nachzuerfüllen. Bei endgültigem Scheitern der Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, und zwar auch Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Ansprüche auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. Etwaige Ansprüche des Auftraggeber, die im Zusammenhang mit Mängeln stehen, verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach Abnahme der jeweiligen Leistungen, wenn der Deutschen Messe AG nicht vorsätzliches Verhalten zur Last fällt.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe AG bleibt es jedoch vorbehalten, ihre Ansprüche bei dem Gericht geltend zu machen, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.
Preisbedingungen zur Kategorie Printwerbung Firmenlogo / QR Codes
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.