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Video-Service Pro

Einzelpreis
2.890,00 €
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Mit dem Video-Service Pro erhalten Sie einen kompletten Film nach modernstem Standard.
Möchten Sie Ihren Messeauftritt mit Statements und beeindruckenden Bildern ihres Standes auf Social Media oder auf ihrer Website präsentieren? Dann ist die Lösung Video-Service Pro genau die richtige Wahl.

Leistungen:

  • Filmlänge ca. 1-3 Minuten
  • Max 4 Std. Produktion (inkl. Auf- und Abbau)
  • 1 Redakteur/in
  • 1 Kameramann/-frau
  • 1 4K Kameraequipment (inkl. Optik, Stativ, Ton und Licht)
  • 1 Postproduktion (inkl. 1 Korrekturschleife)
  • Inkl. GEMA-freie Musik und Bauchbinden
Eine kurze Beratung, wie das Video optimal produziert werden kann, ist inkludiert (Standposition, Protagonisten, Formate, Länge, Plattform, etc.).

Bestellbedingungen zur Kategorie Video-Service

1.Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung oben bzw. aus dem auf Anfrage erstellten Individualangebot.

2.Vertragsabschluss

Vertragspartner des Auftraggebers wird ausschließlich die Deutsche Messe AG, die sich zur Erbringung dieses Service einer professionellen Filmagentur, Meat Media GbR aus Hannover, bedient - im Weiteren nur Servicepartner genannt.

HINWEIS: Die Bestellung eines der o.g. Pakete ist noch keine verbindliche Bestellung, sondern eine Buchungsanfrage, die individuell auf technische und zeitliche Realisierbarkeit vom Servicepartner geprüft wird. Der vom Auftraggeber genannte Termin ist bis zur Bestätigung ein unverbindlicher Terminwunsch. Der Servicepartner wird nach Eingang der Buchungsanfrage wichtige Eckdaten der Produktion per Formblatt beim Auftraggeber abfragen (z.B. Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners, zeitliche Abstimmung zum Drehzeitpunkt usw.).
Mit der Buchungsanfrage erkennt der Auftraggeber bereits die Bestellbedingungen zur Kategorie Filmservice der Deutschen Messe in allen Punkten an. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich diese Bestellbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Mit Eingang der vom Servicepartner im Namen der Deutschen Messe versandten Auftragsbestätigung beim Auftraggeber kommt der Vertrag über die angebotene Leistung Filmerstellung rechtswirksam zustande. In dieser Auftragsbestätigung wird u.a. der konkrete Leistungszeitpunkt (Drehzeitpunkt entsprechend des bestellten Paketes) bestimmt.

Die Fertigstellung der bestellten Leistung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach dem letzten Veranstaltungstag. Die fertigen Filmdateien werden vom Servicepartner in einem branchenüblichen Dateiformat/Codec (z.B. MP4/H.264) per Downloadlink dem Auftraggeber bereitgestellt.

Der Auftraggeber teilt dem Servicepartner etwaige Änderungswünsche innerhalb von 2 Wochen nach Bereitstellung via E-Mail mit. HINWEIS: Eine Korrekturschleife ist im Leistungsumfang enthalten.

Weitere und/oder nach dieser Frist mitgeteilte Änderungen sind nur gegen gesonderte Vergütung möglich und werden zusätzlich berechnet. Auch diese zusätzlichen Änderungswünsche müssen vorab auf Realisierbarkeit geprüft und bestätigt werden. Sofern verbindlich vereinbart, werden diese innerhalb von weiteren 2 Wochen umgesetzt.

Wird die erbrachte Leistung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Download-Bereitstellung vom Auftraggeber heruntergeladen oder anderweitig genutzt, gilt die Leistung dennoch als vertragsgemäß von der Deutschen Messe erbracht und abgenommen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Preise sind verbindliche Nettopreise in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung erfolgt mit der Nebenkostenabrechnung. Diese Rechnung ist nach Rechnungslegung sofort und ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Verzugszinsen ab Fälligkeit vorbehalten.

4. Mitwirkungspflichten Auftraggeber

Etwaige für die Erbringung der bestellten Leistung benötigten Vorlagen/Daten (z.B. für Logo, Unternehmensprofil) müssen spätestens am vom Servicepartner benannten Termin bei ihm eingehen, um eine rechtzeitige Leistungserbringung sicherstellen zu können. Die Bereitstellung der Daten muss in branchenüblichen Dateiformaten/Codecs per Downloadlink (nur geschlossene Formate/Dateien wie z.B. JPG, PNG, BMP, TIFF, GIF, MP4, MP3, WAV) erfolgen. Der Einsendetermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

Offenen Projektdateien wie beispielsweise AfterEffects-, PremierePro-, InDesign-Projekte und/oder -Dateien werden nicht akzeptiert.

Bei Abweichung der Datenformate von den Vorgaben ist die Deutsche Messe berechtigt, die durch die Aufbereitung der Daten entstehenden Kosten - sofern möglich - dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Der gesamte Rechnungsbetrag wird auch im Falle einer nicht fristgerechten Anlieferung der Daten fällig. Etwaige durch eine Verspätung entstehende Mehrkosten berechnet die Deutsche Messe ebenfalls an den Auftraggeber weiter. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Daten nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist die Deutsche Messe nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist nicht verpflichtet, die entsprechende Leistung des Vertrages zu erfüllen.

Sämtliche Kommunikation, die mit der Buchungsanfrage oder der Leistungserbringung zusammenhängt, erfolgt ausschließlich auf Deutsch oder Englisch und zwischen dem Servicepartner mit dem vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner.

5. Gestaltungsvorbehalt

Die Deutsche Messe behält sich das Recht vor, die Produktion und Veröffentlichung von Motiven oder Inhalten abzulehnen, die gegen berechtigte Interessen des Konzerns Deutsche Messe verstoßen bzw. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar sind. Sie ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Leistungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Inhalt der bestellten Leistungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber gegen die Deutsche Messe keine Ersatzansprüche zu.

6. Verantwortung für den Inhalt /Rechte

Stellt der Auftraggeber der Deutschen Messe Daten, Grafiken, Videodateien (z.B. Intro/Outro) oder ähnliche Mittel zur Verwendung im vom Servicepartner zu erstellenden Film zur Verfügung, ist der Auftraggeber für deren Inhalt ausschließlich verantwortlich. Er gewährleistet und sichert zu, dass er alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte besitzt, nicht gegen geltendes Recht verstößt und dass der Inhalt frei von Rechten Dritter ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Deutsche Messe und ihren Servicepartner von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen sie und/oder ihren Servicepartner wegen der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte hergeleitet werden, z.B. wegen etwaiger Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes / Urheberrechtes etc. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten, die der Deutschen Messe AG und/oder ihrem Servicepartner dadurch entstehen, dass Dritte entsprechende Ansprüche gegen sie geltend machen.

Der Servicepartner als Urheber überträgt dem Auftraggeber das ausschließliche, unwiderrufliche, räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte und übertragbare Recht, die erbrachten Leistungen in jeder möglichen Nutzungsart und sämtlichen Medien, inkl. derzeit noch unbekannter Nutzungsarten und Medien, zu nutzen sowie auf Dritte zu übertragen. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die erbrachten Leistungen selbst oder durch Dritte zu ändern, umzugestalten oder zu speichern.

Von dieser Rechteübertragung ausgenommen sind für den jeweiligen Film ggf. eingesetzte Fremdmaterialien, z.B. für den Film lizensierte Musiktitel und/oder Footage-Materialien. Wenn gegeben, werden diese durch den Auftraggeber für den Einsatz im Film lizensiert, sämtliche darüber hinaus gehenden Rechte verbleiben aber bei den jeweiligen Rechteinhabern (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte).

 

HINWEIS:

Das Filmen von anderen Ausstellungsgütern und Ausstellungsgegenständen als denen des jeweiligen Auftraggebers ist nur zulässig, sofern dieser Aussteller oder Standinhaber vorab schriftlich sein Einverständnis erklärt hat.

Soweit die Aufnahme bzw. die Verwendung der Aufnahme eine Einwilligung (Zustimmung) des Rechteinhabers (z.B. Inhaber von Marken- oder Urheberrechten) voraussetzt, ist eine schriftliche Einwilligung des Rechtinhabers einzuholen, bevor das Filmmaterial produziert und vom Auftraggeber genutzt werden kann.

Soweit Personen abgebildet werden sollen, ist von jeder abgebildeten Person eine rechtsverbindliche (schriftliche) Erklärung einzuholen, wonach sie mit der Verwendung ihrer Abbildung im Original oder in nicht abwertender oder entstellender, bearbeiteter Form in der Werbung einverstanden ist und alle insoweit erforderlichen Rechte auf den Aussteller überträgt.

Die Einholung der o.g. Erklärungen sowie die ggf. notwendige Klärung weiterer Rechtefragen in Bezug auf Marken- und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter obliegt dem Auftraggeber in eigener Verantwortung. Der Servicepartner beachtet die Anweisungen des Auftraggebers hinsichtlich aufzunehmender Objekte oder Personen.

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass durch das Abbilden (Filmen) der von ihm während des Drehs bestimmten Motive und das Verwenden der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt werden, so dass insbesondere Urheber-, Lizenz- oder Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt werden.

7. Gewährleistung

Die Deutsche Messe haftet über die Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen hinaus nicht für die Erreichung der vom Auftraggeber mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten weiterreichenden Ziele.

Im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen gewährleistet die Deutsche Messe eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Produktion der bestellten Leistung. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

Die Deutsche Messe AG wird Fehler an der von ihrem Erfüllungsgehilfen (Servicepartner) erbrachten Leistungen, die der Auftraggeber direkt bei der Deutschen Messe AG schriftlich anzuzeigen hat, nacherfüllen in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde. Bei endgültigem Scheitern der Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die Vergütung für die betreffende Leistung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Deutsche Messe AG ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und verjähren gegenüber Unternehmen abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr, es sei denn, der Deutschen Messe wird vorsätzliches Handeln zu Last gelegt.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche gegenüber der Deutschen Messe sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen oder aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Deutsche Messe für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises für die betroffene Leistung.

9. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Eine vollständige Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin (1. Drehtag) kostenfrei möglich. Danach ist eine Kündigung ausgeschlossen und der Auftraggeber bleibt zur Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Eine Änderung des Leistungstermins innerhalb der vorgenannten Fristen wird entsprechend gehandhabt.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Schriftform, Verjährung, Gerichtsstand

Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die Deutsche Messe sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.

Es gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe AG bleibt es jedoch unbenommen, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

Preisbedingungen zur Kategorie Video-Service

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.

Henning Thielke

Meat Media
+49 511 / 27 92 20 35

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