LIGNA.Stage: Gold Partner
Gold Partner
- Logopräsenz in der Programmübersicht auf der Website sowie auf der Bühnen- und Sponsorenwand
- 30 Sek. Werbespot/Imagefilm (Ausspielung 2x tägl. im Bühnenprogramm, ohne Ton)
- Platzierung eines Superbanners 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis zum letzten Veranstaltungstag im Rahmenprogramm auf der LIGNA Webseite, rotierend
- Platzierung eines Medium Rectangles in der Trefferliste der Aussteller- und Produktsuche am Vortragstag auf der LIGNA Webseite, rotierend
Downloads und Links
Bestellbedingungen zur Kategorie Sponsoring
Mit der Unterzeichnung des Angebots erkennt der Auftraggeber die Sponsoring-Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Deutsche Messe hätte diesen ausdrücklich zugestimmt.
2. Leistungsumfang
Die Deutsche Messe bietet dem Sponsor die Möglichkeit, einen positiven Zusammenhang zwischen dem Erscheinungsbild seines Unternehmens, seines Namens, seiner Marke, seinen Produkten und Dienstleistungen und der geförderten Veranstaltung oder des geförderten Services herzustellen. Die einzelnen Leistungen der Deutschen Messe sind im Angebot abschließend aufgezählt.
3. Vertragsabschluss
Mit Eingang der unterzeichneten Annahmeerklärung des Auftraggebers bei der Deutschen Messe kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Deutscher Messe zustande. Maßgeblich für die Einhaltung der im Angebot genannten Annahmefristen (Bindefrist) ist der Eingang bei der Deutschen Messe.
4. Sponsoringbetrag, Zahlungsbedingungen
Der im Angebot genannte Sponsoringbetrag ist verbindlich und gilt zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung über den Sponsoringbetrag ist nach Rechnungslegung sofort und ohne Abzug zahlbar. Die vorherige und vollständige Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für die Präsentation als Sponsor. Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Verzugszinsen ab Fälligkeit vorbehalten.
5. Pflichten des Sponsors
Die für die Erfüllung der Sponsoringleistungen erforderlichen Daten (z.B. Logo, Unternehmensprofil oder Anzeige für Online- und Printmedien) müssen spätestens zu dem jeweils von der Deutschen Messe genannten Einsendetermin bei ihr eingehen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Daten nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist die Deutsche Messe nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist nicht verpflichtet, die entsprechende Leistung des Vertrages zu erfüllen. Die Bereitstellung der Daten hat in dem im Angebot beschriebenen Datei-Format zu erfolgen. Bei Abweichung der Daten von diesen Vorgaben ist die Deutsche Messe berechtigt, die durch die Aufbereitung der Daten entstehenden Kosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der gesamte Rechnungsbetrag wird auch im Falle einer nicht fristgerechten Anlieferung der Daten fällig. Etwaige durch eine Verspätung entstehende Mehrkosten berechnet die Deutsche Messe ebenfalls an den Auftraggeber weiter.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der für die Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Bild- und Textunterlagen sowie seiner über einen Link zugänglichen Dateien. Die Benutzung von Daten Dritter bedarf deren Zustimmung und gilt bei Bestellung eines Sponsoring-Pakets als vom Auftraggeber eingeholt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Deutsche Messe von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes hergeleitet werden.
6. Nicht-Ausschließlichkeit
Der Auftraggeber erkennt an, dass die Deutsche Messe auch mit anderen werbetreibenden Unternehmen anlässlich der organisierten Veranstaltungen und Services Verträge über Sponsoring abschließen kann, ohne dass daraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber der Deutschen Messe hergeleitet werden können.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Deutschen Messe sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wird oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen oder aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Deutsche Messe für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises für die betroffene Marketingleistung.
8. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Die Deutsche Messe ist bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Durchführung der gesponserten Veranstaltung oder des gesponserten Services auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl bis zu diesem Termin wirtschaftlich nicht gesichert ist. Bereits geleistete Entgelte werden in diesem Fall erstattet, soweit nicht bereits Gegenleistungen erbracht worden sind. Die Deutsche Messe ist darüber hinaus zur Kündigung berechtigt, wenn gestellte Rechnungen auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht ausgeglichen wurden, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder der Sponsor nicht zu der Veranstaltung als Aussteller teilnimmt. In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Sponsoringbetrag bestehen, ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
9. Gestaltungsvorbehalt
Um eine optimale Integration in das Layout des Mediums (z.B. Bühne, Programmheft, Internetseite) zu gewährleisten, ist die Deutsche Messe berechtigt, die Größe und Platzierung der vereinbarten Logodarstellungen entsprechend anzupassen. Die Deutsche Messe behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Motiven oder Inhalten, die gegen berechtigte Interessen der Deutschen Messe oder die guten Sitten verstoßen, abzulehnen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
10. Schriftform, Verjährung, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die Deutsche Messe sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Gerichtsstand ist Hannover. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Preisbedingungen zur Kategorie Sponsoring
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.