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Explosionsschutz

Bestellbar bis 04.04.2025 (danach Bestellung unter Vorbehalt)

Formular 1 dient der Ermittlung, ob ein Explosionsschutzdokument und eine Prüfung notwendig sind. Das Formular 1 ist bis spätestens 04.04.2025 auszufüllen und an die E-Mail-Adresse ligna@inburex.com zu schicken.

Einleitung:
Vor Inbetriebnahme einer Anlage bedarf es der Prüfung der dazugehörigen Explosionsschutzunterlagen mit Abnahme vor Ort auf Ihrem Messestand.
Dieses Verfahren ist für Sie als Aussteller kostenpflichtig und wird durch den Sachverständigen

INBUREX Consulting
Gesellschaft für Explosionsschutz und Anlagensicherheit mbH
August-Thyssen-Str. 1
59067 Hamm
Phone: +49 (0)2381 973 11 0
E-Mail: ligna@inburex.com

durchgeführt. Die Vergütung für die Leistung wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Abnahme (siehe Angabe zum Einsendeschluss) oder fehlende Terminangaben zur Abnahme von Anlagen können zu einem Aufschlag auf die Abnahmekosten in Form eines erhöhten Bearbeitungsaufwands führen und werden nach Zeitaufwand zusätzlich zum Pauschalpreis (Kategorie A oder B) und etwaigen Zusatzbeträgen für Auflagen/Nachabnahme in Rechnung gestellt. Es werden angefangene halbe Stunden in Rechnung gestellt.

Erfüllt eine Anlage die Anforderungen an den Explosionsschutz nicht, so darf sie nicht in Betrieb gezeigt werden. Entstandener Aufwand wird unabhängig vom Prüfergebnis in Rechnung gestellt.

Verfahren und Kostenübersicht

Formular 1 dient der Ermittlung, ob ein Explosionsschutzdokument und eine Prüfung notwendig ist. Wir bitten alle LIGNA-Aussteller dieses Formular vollständig auszufüllen und bis spätestens 04.04.2025 die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse ligna@inburex.com einzureichen.

Formular 2 ist erst erforderlich, wenn sich durch Ausfüllen des Formular 1 herausstellt, dass ein Explosionsschutzdokument gebraucht wird. Dann ist dieses Formular 2 bis spätestens 28.04.2025 auszufüllen und zwecks Veranlassung der Explosionsschutzprüfung über die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse ligna@inburex.com einzureichen.

Basierend auf dem Formular 2 wird die Prüfnotwendigkeit festgelegt. Das ausgefüllte Formular 2 in Verbindung mit einer Skizze der Installation auf dem Messestand genügt in der Regel als Explosionsschutzdokument. Für eine eventuelle behördliche Prüfung ist bei Anlagen, für die das Formular 2 notwendig ist, auf dem Messestand eine Kopie des ausgefüllten Formulars 2 sowie des Abnahmeprotokolls vorzuhalten, welches Sie von dem Prüfer erhalten, der die Abnahme auf Ihrem Messestand durchführt.

Basierend auf dem Formular 2 wird die Prüfnotwendigkeit festgelegt. Das ausgefüllte Formular 2 in Verbindung mit einer Skizze der Installation auf dem Messestand genügt in der Regel als Explosionsschutzdokument.

Für eine eventuelle behördliche Prüfung ist bei Anlagen, für die das Formular 2 notwendig ist, auf dem Messestand eine Kopie des ausgefüllten Formulars 2 sowie des Abnahmeprotokolls vorzuhalten, welches Sie von dem Prüfer erhalten, der die Abnahme auf Ihrem Messestand durchführt.

Explosionsschutz: Kategorie 0
(kein Explosionsrisiko/keine Prüfung)

EUR 119,- Pauschale 

Explosionsschutz: Kategorie A

EUR 249,- Pauschale 

Explosionsschutz: Kategorie B

EUR 729,- Pauschale

Explosionsschutz:
Extra Beratung/Aufwand Nachabnahme

EUR 249,- je Stunde

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
Diese Preise beziehen sich auf den Prüf- und Abnahmeaufwand. Anlagen, die dabei Prüfgegenstand sind, sind darin nicht inkludiert, sondern vom Aussteller bzw. dessen Anlagenbetreiber selbst auszuwählen und mitzubringen.

Mitwirkungspflichten des Bestellers
Die Prüfungen werden aller Voraussicht nach am Donnerstag und/oder Freitag vor Messebeginn erfolgen. Bei Bestellung ist ein Abnahmetermin anzugeben. Dieser muss vom Sachverständigen bestätigt werden. Zur Abnahme ist die Anwesenheit entweder des Erstellers des Explosionsschutzdokuments oder einer sachkundigen eingewiesenen Bedienperson erforderlich. Abzunehmende Anlagen müssen betriebsfertig angeschlossen und eingerichtet sein.

Eine fehlende Terminangabe zur Abnahme von Anlagen oder bei Nichtzustandekommen der Abnahme wegen Abwesenheit der verantwortlichen Personen wird ein Aufschlag auf die Abnahmekosten in Form eines erhöhten Bearbeitungsaufwands nach Zeitaufwand zusätzlich zum Pauschalpreis (Kategorie A oder B) und etwaigen Zusatzbeträgen für Auflagen/Nachabnahme in Rechnung gestellt. Es werden angefangene halbe Stunden berechnet.

Nichteinhaltung der Vorschriften/ Anlagen die keine Freigabe erhalten
Sofern die Anlage vom Sachverständigen keine Freigabe, d.h. keinen Prüfnachweis erhält, kann diese im Rahmen der Messe nur als stromloses Demogerät präsentiert werden. Der Besteller bleibt gleichwohl zur Zahlung des Pauschalpreises Kosten für die Leistung „Prüfung der Explosionsschutzunterlagen mit Abnahme vor Ort“ verpflichtet, Prüfungskosten werden nicht erstattet.

Auflagen des Sachverständigen
Der Sachverständige kann im Rahmen des Prüftermins dem Besteller Auflagen für den Betrieb der Anlage machen, die vom Besteller umzusetzen sind. Der durch die Auflagenanordnung bedingte Prüfungsmehraufwand wird dem Besteller zusätzlich zum anzuwendenden Pauschalpreis nach Aufwand/Stunde in Rechnung gestellt.

Nachabnahmen
Sofern aufgrund erheblichen Nachprüfungs-/Nachrüstungsbedarfs eine gesonderte Nachabnahme erforderlich ist, wird dem Besteller die Leistung „Nachabnahme“ zusätzlich zum Pauschalpreis (Kategorie A oder B) nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Abnahme nicht angemeldeter Anlagen
Für Anlagen, die nicht zur Abnahme angemeldet wurden, jedoch der Abnahmepflicht unterliegen, wird der Pauschalpreis der Kategorie A oder B, plus ggf. zusätzlichem Zeitaufwand für eine nachträgliche Erfassung in Rechnung gestellt. Siehe dazu die Kostenübersicht weiter oben.

Erläuterung

Kategorie 0:
- Anfrage/Prüfung führt zum Ergebnis: kein Explosionsrisiko/keine Prüfung erforderlich.
- Der entstandene Prüfungsaufwand der Anfrage wird allerdings in Rechnung gestellt.
Davon ausgenommen sind Aussteller bei denen keine Bearbeitungsmaschinen oder Lackieranlagen am Messestand betrieben werden.

Kategorie A:
- Absaugungen mit zugelassenen Industriestaubsaugern nach IEC 62784 oder der IEC 60335-2-69, Anhang CC
- Absaugung von Einzelmaschine mit mobiler Absauganlage und Vergleichbares

Kategorie B:
- Absaugung mehrerer Maschinen
- Lackieranlagen mit Lösemitteln

Hinweis: Bei Kleinstaubsaugern < 20L erfolgt auf dem Stand keine Prüfung.
Weiterführende Informationen bieten unsere Technischen Richtlinien (Punkt 4.4.1.7, Punkt 4.4.1.8) und das dazugehörige Beiblatt „Explosionsfähige Gemische“.

Downloads und Links

Philine Vogelsang, M. Sc.

Projektingenieurin Explosionsschutz
INBUREX Consulting Gesellschaft für Explosionsschutz und Anlagensicherheit mbH
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