Brandsicherheitswache
Sie können die Anzahl der Personen und Zeiten im Warenkorb eingeben und berechnen lassen.
Bestellbedingungen zur Kategorie Standbewachung / Brandsicherheitswache
Diebstähle, Beschädigungen und Industriespionage stellen potentielle Risiken auf allen Messeplätzen dar.
Die Deutsche Messe unterhält auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einen allgemeinen Wachdienst zur Erkennung und Abwehr von Gefahren. Dieser allgemeine Wachdienst kann jedoch keine individuelle Bewachung einzelner Standflächen übernehmen. Wenn Sie mehr tun wollen - speziell auch in den Auf- und Abbauphasen - empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine Standbewachung durch ein von uns beauftragtes Bewachungsunternehmen durchführen zu lassen. Dessen zuverlässiges Personal ist bestens mit dem Messegelände vertraut und bietet wirksamen Schutz vor einem möglichen Diebstahl oder Industriespionage.
2. Bestellung
2.1
Die Bestellung der Dienstleistung „Standbewachung / Brandsicherheitswache“ erfolgt im Shop der Veranstaltung. Vertragspartner des Ausstellers ist ausschließlich die Deutsche Messe AG, die zur Erbringung der bestellten Leistung ein von ihr beauftragtes Bewachungsunternehmen einsetzt.
Mit der Bestellung erkennt der Auftraggeber diese Bestell-, Preis- und Stornobedingungen in allen Punkten an. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2.2
Im Rahmen der Bestellung gibt der Auftraggeber den gewünschten Umfang der Dienstleistung „Standbewachung / Brandsicherheitswache“ in Form von Anzahl Personen-Bewachungskapazitäten, Datum und Zeitraum an.
3. Ausführung der Dienstleistung „Standbewachung / Brandsicherheitswache“
3.1
Die Durchführung der Dienstleistung „Standbewachung / Brandsicherheitswache“ erfolgt ausschließlich in dem vom Auftraggeber in der Bestellung angegebenen Zeitraum. Nach Ablauf der bestellten Bewachungszeit verlässt die eingesetzte Bewachung die Standfläche, auch wenn ggf. noch kein Beauftragter des Auftraggebers auf der Standfläche anwesend sein sollte.
3.2
Klarstellend wird festgehalten, dass das eingesetzte Bewachungspersonal keinerlei Weisungen des Auftraggebers unterliegt. Gegenstand der Bestellung ist die Dienstleistung „Standbewachung / Brandsicherheitswache“, nicht jedoch die Überlassung von Bewachungspersonal.
Hinweis Standbewachung /Brandsicherheitswache für Flächen im Freigelände
Sofern eine Standbewachung/Brandsicherheitswache für eine Standfläche im Freigelände bestellt wird, ist die Einrichtung eines Witterungsschutzes für das Wachpersonal auf der Standfläche empfehlenswert. Die Bewachungsunternehmen der Deutschen Messe werden nach verbindlicher Bestellung der Dienstleistung zur Abstimmung der Möglichkeiten direkt auf den Auftraggeber zukommen.
4. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Wachdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich schriftlich der Betriebsleitung des Bewachungsunternehmens sowie Ihrem Ansprechpartner bei der Deutschen Messe zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Nachweislich wiederholte, auch grobe Verstöße in der Ausführung des Wachdienstes berechtigen zur fristlosen Lösung des Wachvertrags, wenn der Bewachungsunternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist für Abhilfe sorgt.
5. Haftung
5.1 Haftungsbegrenzung Auftragnehmer
(1) Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden sowie für das Abhandenkommen von Sachen, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Absatz (3) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
(2) Wird ein durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so insbesondere Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut oder vertrauen darf) verursachter Sach- oder Vermögensschaden oder ein hierdurch verursachtes Abhandenkommen von Sachen nur durch leicht fahrlässiges Handeln des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen verschuldet, so ist die Haftung des Unternehmers ebenfalls auf die Haftungshöchstgrenzen des Absatzes (3) beschränkt, die nach Einschätzung des Auftragnehmers den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden abdecken.
In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Haftungshöchstgrenzen des Absatzes (3) gegen den Aufpreis entsprechend erhöhen, der lediglich seinem nachgewiesenen und marktgerechten Aufwand an zusätzlicher Versicherungsprämie und Versicherungssteuer für die gegenüber den Beträgen des Absatzes (3) erhöhte Deckung entspricht.
In jedem anderen Fall leichter Fahrlässigkeit bleibt es im Zusammenhang mit Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen bei der Haftungsbegrenzung gemäß Absatz (3).
(3) Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf
(a) für Sachschäden EUR 5.200.000,00
(b) für das Abhandenkommen bewachter Sachen EUR 260.000,00
(c) für Vermögensschäden EUR 1.300.000,00
(d) für das Abhandenkommen von Schlüsseln EUR 110.000,00
(e) für Schäden aus Datenschutz EUR 1.300.000,00
5.2 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der beauftragten Dienstleistung gegenüber der Deutschen Messe AG oder dem beauftragten Bewachungsunternehmen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich die Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe, selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Pflichten nicht oder nicht
innerhalb der angemessenen Frist nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch den von der Deutschen Messe beauftragten Unternehmer oder dessen Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
6. Schriftform, Verjährung, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe AG bleibt es jedoch unbenommen, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.
Preisbedingungen zur Kategorie Standbewachung / Brandsicherheitswache
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auf Basis des bestellten Stundenumfangs; sofern der Bestellumfang nach Bestellung der Dienstleistung im Shop erweitert wird, z.B. durch kurzfristige Vor-Ort-Bestellung, erhöht sich der tatsächlich in Rechnung zu stellende Gesamtbetrag entsprechend.
Kalkulatorische Hilfe zur Ermittlung der Gesamtkosten der Standbewachung:
Bei 15-stündigem Einsatz (18 - 9 Uhr) zu einem Basispreis von EUR 28,90 pro Stunde inkl. aller tariflich festgeschriebenen Zuschläge: EUR 433,50 / Nacht
Bei Beauftragung später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder 48 Stunden vor Auftragsbeginn wird ein Stundensatz von EUR 34,70 berechnet.
Kalkulatorische Hilfe zur Ermittlung der Gesamtkosten der Brandsicherheitswache:
Bei 15-stündigem Einsatz (18 - 9 Uhr) zu einem Basispreis von EUR 35,90 pro Stunde inkl. aller tariflich festgeschriebenen Zuschläge: EUR 538,50 / Nacht
Bei Beauftragung später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder 48 Stunden vor Auftragsbeginn wird ein Stundensatz von EUR 43,10 berechnet.
Stornobedingungen zur Kategorie Standbewachung / Brandsicherheitswache
Bei Stornierung der bestellten Dienstleistung Standbewachung /Brandsicherheitswache bis einschließlich 14 Tage vor Ausführungsbeginn werden keine Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung nach diesem Termin wird dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Bestellwerts in Rechnung gestellt, wie er am Stornierungstag ohne Stornierung bestanden hätte.
Sofern der Auftraggeber nachweist, dass der Deutschen Messe ein geringerer Schaden entstanden ist, hat er einen entsprechend geringeren Betrag zu zahlen.
Stornierungen können ausschließlich über den Shop der Veranstaltung erfolgen.