Holz, Spanplatten (1,1 m³ Container)
Bereitstellung eines Containers mit einem Fassungsvermögen von 1,1 m³.
Die Leistungen im Überblick:
- 1,1 m³ Container
- Anlieferung und Abholung des Containers
- Entsorgung des Containerinhaltes
- Für Holz und Spanplatten
Downloads und Links
Bestellbedingungen zur Kategorie Abfallentsorgung
Auf dem Messegelände gelten die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Es regelt Art und Umfang der Antrags- und Genehmigungsunterlagen zum Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen.
Die im KrWG festgeschriebenen Grundsätze zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung sind verbindlich sowohl für Sie als Aussteller als auch für die von Ihnen beauftragten Messebaufirmen, Subunternehmen und sonstigen am Stand beteiligte Partner.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle besteht für alle Vorgenannten in jeder Phase der Veranstaltung: während des Auf- und Abbaus sowie der Laufzeit der Veranstaltung.
Eine Zusammenfassung aller Regelungen zur Abfallentsorgung sowie zusätzliche Informationen, die vor Ort von Nutzen sind, sind in den PDF-Dokumenten "Abfallwegweiser", "Standorte Glascontainer" sowie "Ordnungsgemäße Standrückgabe" hinterlegt.
Allgemeine Hinweise
Die fachgerechte Entsorgung des Auf-, Abbau- und Veranstaltungsabfalls wird von der Deutschen Messe vorgenommen, die sich ihrerseits zugelassener Servicepartner bedient.
Nicht autorisierten Transport- und Entsorgungsfirmen ist der Zugang zum Gelände der Deutschen Messe nicht gestattet.
Bitte beachten:
Beim Aufbau: Materialien in den Hallen, die die Abläufe behindern und/oder die Sicherheit gefährden, müssen nach Aufforderung der Deutsche Messe bzw. deren Servicepartner umgehend entfernt werden. Wird dem nicht Folge geleistet, werden sie als Abfall betrachtet und ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr entsorgt.
Beim Abbau: Materialien, die sich nach der vorgegebenen Abbauzeit noch auf dem Stand und/oder auf dem Gelände der Deutschen Messe befinden, werden als Abfall betrachtet und ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr entsorgt.
Nachweispflicht:
Für alle Aussteller, die keinen Gesamtauftrag zur Abfallentsorgung erteilt haben, gilt die Nachweispflicht, dass keine Materialien hinterlassen wurden. Eine Bestätigung über die geräumte Standfläche wird nach gemeinsamer Begehung mit dem Beauftragten des Ausstellers von den Halleninspektoren der Deutsche Messe ausgestellt (s. Muster-PDF "Ordnungsgemäße Standrückgabe"). Bei fehlender Bestätigung wird der vorgefundene Abfall grundsätzlich dem Aussteller zugeordnet und die Entsorgung zu seinen Lasten vorgenommen.
Dienstleistungen
Gesamtauftrag zur Abfallentsorgung:
Dieser Service richtet sich an Aussteller, die die Entsorgung der anfallenden Abfälle durch den Servicepartner der Deutsche Messe vornehmen möchten, jedoch zum Zeitpunkt des Formular-Einsendetermins Art und Umfang des Abfallaufkommens nicht abschätzen können. Er beinhaltet:
- Beratung vor Ort durch unsere Servicepartner
- Abstimmung der Einzelheiten
- Entsorgung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
- Garantierte Entsorgungsleistung und -kosten nach tatsächlichem Abfallaufkommen
Container mit Fassungsvolumen 1,1 m³:
Sie werden differenziert nach Art der Materialien (Wertstoffe, Holz, Reststoff, vermischt Rest-/Wertstoffe) zur Verfügung gestellt. Der Preis versteht sich inklusive Entsorgungskosten.
Die Container dürfen maximal bis zu ihrer Oberkante befüllt werden. Darüber hinausragende Abfälle werden nach Volumen separat berechnet.
Großcontainer mit Fassungsvolumen ab 5 m³:
Die Kosten für die Entsorgung über Großcontainer setzen sich grundsätzlich aus den beiden Einzelpositionen "Gestellung" und "Entsorgungskosten" zusammen. Die Entsorgungskosten errechnen sich nach dem Füllgewicht und der Art des Abfalls. Für beide Kriterien ist der Wiegeschein des Entsorgungsfachbetriebs bei der Rechnungsstellung maßgeblich.
Die Preise für die Gestellung von Großcontainern und die Entsorgungskosten können beim Servicepartner erfragt werden.
Der Auftraggeber ist von der Aufstellung bis zur Abholung des Containers verantwortlich für alle Materialien, die eingefüllt werden, auch wenn dieses ohne sein Wissen durch Dritte geschieht. Er hat dafür zu sorgen, dass der Container nicht von Dritten genutzt und unkontrolliert befüllt wird.
So vermeiden Sie Zusatzkosten:
Beladung: Der Transport von Abfällen unterliegt gesetzlichen Vorschriften; eine korrekte Beladung ist Grundvoraussetzung für einen gesetzeskonformen und sicheren Transport durch unseren Servicepartner. Mehraufwand (z.B. Neuverladung), der durch unsachgemäßes Befüllen entsteht, wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Beladen Sie den Container gleichmäßig und nicht über die Ladekante.
Befüllung: Der Auftraggeber ist für die sortenreine Befüllung des Containers verantwortlich. Eine auch nur geringfügige Vermischung der Abfälle kann zur Einstufung in eine andere Abrechnungskategorie und damit zu höheren Kosten führen.
Bitte beachten Sie unbedingt die PDF "Beladungshinweise für Großcontainer" um Zusatzkosten zu vermeiden.
Abfallbeutel:
Sie dienen in erster Linie für die Abwicklung der Abfallentsorgung während der Veranstaltungszeit. Der Satz besteht aus je einem 80-l-Beutel für Wert- und Reststoffe. Die Servicepartner liefern Ihnen die bestellten Abfallbeutel am letzten Aufbau- oder ersten Messetag. Stellen Sie die gefüllten Beutel abends vor Ihren Stand auf den Gang, sie werden von den Servicepartnern eingesammelt. Ausstellereigene Abfallbeutel werden nicht mitgenommen. Eine Rückgabe nicht in Anspruch genommener bestellter und ausgehändigter Abfallbeutel ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich; Nachbestellungen können jedoch jederzeit vor Ort erteilt werden.
Glas darf wegen der Verletzungsgefahr nicht in die Abfallbeutel. Hierfür stehen vor jeder Halle kostenlos Glascontainer bereit (s. PDF "Standorte Glascontainer").
Haftung/Beanstandungen
Die Deutsche Messe schließt außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Haftung für jegliche Schäden aus, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen entstehen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber sofort schriftlich unter Angabe der Hallen- und Standnummer sowie der Beschreibung des Mangels beim Servicepartner und dem Ansprechpartner für Abfallentsorgung der Deutsche Messe anzuzeigen.
Preisbedingungen zur Kategorie Abfallentsorgung
Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Stornobedingungen zur Kategorie Abfallentsorgung
Es entstehen keine Stornokosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen.